Assistenz ist jede Form der persönlichen Unterstützung, die Menschen mit Behinderung ermöglicht, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Der Mensch mit Behinderung entscheidet dabei, wer die Unterstützung erbringt. Er bestimmt den Ort, den Zeitpunkt, die Art und den Umfang der Unterstützung. Menschen mit Behinderung können selbst am Besten entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang sie Unterstützung benötigen.
Unser Verein bietet
Menschen mit körperlichen Behinderungen und altersbedingten Einschränkungen verschiedene Dienstleistungen. Im Rahmen dieses Vermittlungsdienstes vermitteln wir an Menschen mit Unterstützungsbedarf persönliche Assistenten und Assistentinnen und ermöglichen ihnen damit ein selbstbestimmtes Leben im Alltag.
Wir suchen Menschen, die in der Lage sind, Anweisungen des zukünftigen Arbeitgebers selbstständig im Alltag umzusetzen. Zuverlässigkeit, Engagement, Einfühlungsvermögen, Verschwiegenheit, zeitliche Flexibilität und eine gute körperliche Konstitution sind unbedingte Voraussetzungen für diese Vertrauensstellung. Eine spezielle berufliche oder schulische Vorbildung ist für diese Tätigkeit nicht erforderlich.
Sie übernehmen
im Assistenten-Team Ihres Arbeitgebers dessen Grundpflege (Waschen, zur Toilette bringen, Anziehen) und die Versorgung des Haushalts (Putzen, Kochen, Einkaufen) in dessen eigener Wohnung.
Auch eine praktische Unterstützung in Studium, Beruf und Freizeit kann zu Ihrem Aufgabengebiet gehören. Im Mittelpunkt steht immer die individuelle Lebensführung Ihres Arbeitgebers in dessen persönlichem Lebensraum.
Es erwartet Sie
eine langfristige Festanstellung in Vollzeit oder Teilzeit, mit Sozialversicherung, Jahresurlaub (24 Werktage) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Stundenlohn beträgt 17,80 Euro brutto pro Stunde bei mindestens 2-jähriger Tätigkeit bei einem Arbeitgeber im Privathaushalt, bei mehr als zweijähriger Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber erhöht sich der Lohn (Stand: 1. März 2024). Die wöchentliche Arbeitszeit kann variabel von 10 bis 48 Wochenstunden sein.
Eine Einarbeitung z.B. in die Stütz- und Hebetechnik sowie in die Handhabung eines Rollstuhles erfolgt direkt vor Ort.
Die folgenden Filme zeigen die Notwendigkeit der PERSÖNLICHEN ASSISTENZ in verschiedenen Situationen.
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Die Vereinigung Integrations-Förderung unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Bestreben nach Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen steht dabei die persönliche Assistenz.
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Die persönliche Assistenz unterstützt bei allen praktischen Tätigkeiten: beim Überwinden von Treppen, beim Erreichen anderer Räume, beim Schreiben, Vorlesen, Tragen und Aufschlagen von Büchern. Sie hilft beim Essen, beim Gang auf die Toilette, beim Waschen und Ankleiden.
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Der VIF-Vermittlungsdienst ist ein kostenloser Service für assistenzsuchende Menschen mit Behinderung. Der Dienst sucht individuell das zu den Bedürfnissen und Anforderungen passende Personal. Er stellt dann den Kontakt zwischen Kunden und Assistenten her. Wir suchen Assistentinnen und Assistenten in Festanstellung, die Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen.
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Alljährlich findet am 5. Mai bundesweit der Aktionstag für Menschen mit Behinderung statt. Teilnehmende setzen sich dafür ein, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies ist auch das Ziel der 1978 in München gegründeten Vereinigung für Integrationsförderung.
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Seit 40 Jahren ist es unser Ziel, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensweise zu ermöglichen. Hierbei ist die Tätigkeit der Bundesfreiwilligen ganz besonders wichtig. Wir suchen junge Leute, die sich für die Arbeit mit Menschen, die eine Behinderung haben, interessieren. Und Du solltest Dich gut in die Situation von anderen Menschen hineinversetzen können. Du kannst Dich zwischen den Einsatzgebieten Schulbegleitung, Studienbegleitung und Arbeitsassistenz entscheiden. Die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes beträgt 11 oder 12 Monate.
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In der Natur gibt es viele Hindernisse. Zum Beispiel ein Wald, ein Felsen oder ein Sandstrand. Das können wir nicht ändern. Aber alles, was Menschen machen, sollte ohne Hindernisse sein. Menschen mit Behinderung sollen ohne Probleme alle Wege und alle Häuser benutzen können. Genauso sollten Geldautomaten, Handys und das Internet ohne Einschränkung benutzt werden können. Barrierefrei bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Dies steht im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat.
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Wir ermöglichen unseren Kundinnen und Kunden, selbst zu bestimmen, wo und wie sie leben wollen, welche praktische und pflegerische Hilfe sie benötigen, wer die Hilfe wann durchführt, und wie diese erbracht wird. Der Pflegedienst mit dem Konzept der Persönlichen Assistenz orientiert sich an der individuellen Lebenssituation unserer Kundinnen und Kunden. Diese haben ein Wahlrecht bei der Auswahl ihres Assistenzpersonals. Bei Bedarf werden sie beraten und unterstützt vom Pflegedienst.
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Die VIF unterhält eine eigene Lohnabrechnungsstelle für Menschen mit Behinderung, die Arbeitgeber von persönlichen Assistenten sind. Die Finanz- und Personalkompetenz der Arbeitgeber mit Behinderung soll dabei vollständig gewahrt bleiben. Die VIF berät bei der Anstellung von Assistenzpersonal, bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, bei der Anleitung, beim Einsatz des Assistenzpersonals und bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Dazu gehört die Anmeldung des Personals zur Sozialversicherung, die Lohnabrechnung der Assistenz und die Abrechnung gegenüber den Kostenträgern.
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